Kautionen - Haftrücklass-, Deckungsrücklass und Erfüllungsgarantien

Üblicherweise werden in Bauverträgen oder vielen anderen Werkverträgen Sicherstellungen zur allfälligen Mängelbehebung in Form von Einbehalten von Anteilen am vereinbarten Werkvertragsentgelt vereinbart. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur gegen entsprechende Sicherheiten möglich.

Mit einer speziellen Garantieversicherung können Bankgarantien ersetzt werden. Dabei können Sicherstellungen für Haftrücklässe, Deckungsrücklässe, Erfüllungsgarantien, Anzahlungs- und Vorrauszahlungsgarantien sowie Vadien ausgestellt werden.

Der Vorteil liegt darin bei Ihnen finanzielle Kapazitäten frei zu machen, Sicherheiten die bei Banken üblich sind, sind meistens nicht notwendig, die Lösung ist kostengünstiger und einfacher.

“die aktiv“ & G.O.P.  verfügt in diesem Bereichen um umfassendes know how und hat dadurch bei zahlreichen Unternehmen zu wesentlichen Änderungen der Unternehmensfinanzierung beigetragen.

Fazit : “die aktiv“ & G.O.P. empfiehlt die bessere und kostengünstigere Lösung als Bankgarantien !